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Die privaten Haftpflichtversicherer sind in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder der Aktiengesellschaft (AG) organisiert. Daneben gibt es auch Versicherungsanstalten des öffentlichen Rechts, die wie Privatversicherer am Markt auftreten (z.B. Provinzial-Versicherungen). Sie versichern die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser in rein privater oder teilweise privater Trägerschaft. Wegen des beträchtlichen Haftungsrisikos konzentriert sich das Versicherungsgeschäft auf wenige große Versicherer. So waren bei der ehemaligen DBV-Winterthur-Versicherung (nun AXA) nach eigenen Angaben etwa 122.000 der insgesamt 250.000 Ärzte in Deutschland haftpflichtversichert. Die Vermittlung der Versicherungen erfolgt häufig über Versicherungsmakler. So pflegen die kirchlichen Krankenhausträger häufig über die Ecclesia abzuschließen. Wegen der möglichen Unterschiede der Versicherungsbedingungen, z.B. Prämien und Deckungsschutz, treffen den Makler oder Rechtsanwalt bei der Abschlussberatung besondere Sorgfaltspflichten (siehe Rdn 136 f.).

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