Rz. 774

Muster 11.59: Eingeschränkte Zustimmung zur Erhebung des Freibeweises nach § 284 S. 2 und 3 ZPO

 

Muster 11.59: Eingeschränkte Zustimmung zur Erhebung des Freibeweises nach § 284 S. 2 und 3 ZPO

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des

Klägers
Beklagten

der seitens des Gerichtes mit Beschl. v. _________________________ vorgeschlagenen Erhebung des Beweises durch

Verwertung des im Verfahren _________________________ bei

der Staatsanwaltschaft _________________________
der Bußgeldstelle des _________________________
dem Sozialgericht in _________________________
dem Verwaltungsgericht in _________________________

eingeholten Sachverständigengutachten des _________________________ vom _________________________ (Bl. _________________________ ff. der dortigen Akten) zugestimmt.

Verwertung der Zeugenaussage des _________________________ in dem Verfahren _________________________
die fernmündliche Befragung des Zeugen _________________________ durch das Gericht
_________________________

gem. § 284 S. 3 ZPO mit der Einschränkung zugestimmt, dass _________________________ lediglich der Verwertung des bezeichneten Sachverständigengutachtens zugestimmt wird.

Im Übrigen wird der Verwertung der schriftlichen Aussage des Zeugen _________________________ im Verfahren _________________________ ebenso wie der fernmündlichen Befragung des Zeugen _________________________ durch das Gericht widersprochen, d.h. die nach § 284 S. 2 ZPO erforderliche Zustimmung nicht erteilt.

Hinsichtlich der Zeugen beabsichtigt der Unterzeichner für die vertretene Partei von dem Fragerechtrecht nach § 397 ZPO Gebrauch zu machen. Die schriftliche Aussage erschöpft das Wissen des Zeugen um die entscheidungserheblichen Tatsachen nicht, sodass diese nicht geeignet ist in dieser Form der zu treffenden Entscheidung zugrunde gelegt zu werden.

Es kommt im Wesentlichen auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen an, die in der vorgeschlagenen Beweiserhebungsform nicht hinreichend hinterfragt werden kann. Aus diesem Grunde erscheint eine persönliche Vernehmung vor dem Gericht sachgerecht

_________________________

Es wird gebeten, dem Unterzeichner eine Abschrift nach § 284 S. 2, 3 ZPO des verwertbaren Gutachtens aus dem Verfahren _________________________ zu übersenden.

Rechtsanwalt

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