Rz. 56

Nach § 2215 Abs. 5 BGB fallen die Kosten für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses und eine etwaige Beglaubigung dem Nachlass zur Last.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge