Rz. 122

Auch der angemessene Selbstbehalt der F (1.400 EUR) ist gewahrt. Eine Surrogatshaftung/Subsidiaritätshaftung des betreuenden M zur Wahrung des angemessenen Selbstbehalts (1.400 EUR) der F ist nicht erforderlich (so aber im Fall 8, Rdn 111 ff.).

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