Rz. 60

Zu vielen Mitarbeiterteams einer Anwaltskanzlei gehört auch eine Bürovorsteherin bzw. ein Bürovorsteher. Hier handelt es sich oft um langjährige Mitarbeiter, die den Überblick über die gesamten Kanzleiabläufe haben. Bürovorsteher verfügen meist über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfen bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem Zusatzabschluss. Dieser Zusatzabschluss kann im Fernstudium bzw. bei den örtlichen Rechtsanwaltskammern erworben werden, die über die Fortbildung meist Auskunft geben können. Die bekanntesten Anbieter für diese Fortbildung sind die Fa. Hans Soldan GmbH, die TH in Berlin und manche örtlichen ReNo-Vereine. Die Abschlussprüfung erfolgt regelmäßig bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern. Seit 2001 wurde vom Gesetzgeber durch Rechtsverordnung aus der Fortbildung zum Bürovorsteher eine Fortbildung zum geprüften Rechtsfachwirt/zur geprüften Rechtsfachwirtin. Damit wurde der etwas antiquierte Begriff "Bürovorsteher" an die heutige Zeit anpasst, so dass Fachangestellte, die heutzutage diese Fortbildung besuchen, ihren Abschluss zum geprüften Rechtsfachwirt bzw. zur geprüften Rechtsfachwirtin machen können.

 

Rz. 61

Einige Kanzleien beschäftigen auch Officemanager. Hierbei handelt es sich manchmal um geprüfte Rechtsfachwirte; in einigen Fällen haben Officemanager aber auch ein betriebswirtschaftliches Studium zum Dipl. Kaufmann/Dipl. Kauffrau absolviert. Insbesondere große und international tätige Kanzleien nutzen gerne die besonderen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse solcher Officemanager. Bei der Bezeichnung "Officemanager" handelt es sich nicht um eine nach dem Berufungsbildungsgesetz geschützte Berufsbezeichnung. Officemanager kann daher jeder werden, der eine entsprechende Position in einer Kanzlei einnimmt. Auch Betriebswirte oder Personalmanager werden häufig Officemanager genannt. Officemanager haben in der Regel nicht die Aufgabe, Sachbearbeitung im Rahmen der Zwangsvollstreckung, des Kostenrechts oder von Unfallsachen zu betreiben.

 

Rz. 62

Bürovorstehern/Rechtsfachwirten/Officemanagern obliegt es, den gesamten Büroablauf zu steuern und zu kontrollieren. In der Regel werden sie auch die Konten der Kanzlei überwachen und den Zahlungsverkehr der Kanzlei steuern.

 

Rz. 63

Daneben können sie den übrigen Kanzleikräften Weisungen geben und ihre Arbeit einteilen, um eine sinnvolle Beschäftigung aller in der Kanzlei Tätigen zu erreichen.

 

Rz. 64

Bürovorsteher/Rechtsfachwirte/Officemanager sind für die Kanzleiorganisation eine äußerst wichtige Person, weil er oder sie das Bindeglied zwischen der juristischen Arbeit des Anwalts und deren praktischer Umsetzung vor Gerichten und Mandanten durch die übrigen Kanzleimitarbeiter ist.

 

Rz. 65

Ein gut ausgebildeter Rechtsfachwirt entlastet den Rechtsanwalt, indem er für eine problemlose Organisation der Zuarbeit für den Anwalt sorgt. In einigen Kanzleien bearbeiten Rechtsfachwirte selbstständig unterschriftsreif Mandate, wie z.B. in Verkehrsunfallsachen, Bußgeldverfahren und Beitreibungssachen. Sie begleiten in der Regel die Auszubildenden und weisen neue Mitarbeiter ein. Auch bei der Einstellung neuer Mitarbeiter wird der Rechtsanwalt ihren Rat einholen und sie häufig schon eine Vorauswahl treffen lassen.

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