Rz. 241

Die im Abschnitt zuvor dargestellten erfolgswirksamen Buchungen sollen noch an einem weiteren Beispiel verdeutlicht werden.

 

Rz. 242

 

Hinweis

Dies ist auch für die unterhaltsrechtliche Betrachtung von besonderer Bedeutung, weil hierbei eine Ungleichbehandlung hingenommen wird.

Aus diesem Grund müsste von jedem Unternehmer, der eine EÜR erstellt, konsequenterweise unterhaltsrechtlich eine Bilanz verlangt werden!

 

Rz. 243

In dem folgenden Beispiel handelt es sich um ein holzverarbeitendes Unternehmen, wobei bei einem Gewerbetreibenden allein wegen der Größenklassen nach § 141 AO entschieden wird, ob eine Finanzbuchhaltung (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) zu erstellen ist oder ob eine EÜR nach (§ 4 Abs. 3 EStG) ausreicht.

 

Das Beispiel zeigt nur Erfolgsauswirkungen von Geschäftsvorfällen.

 
Geschäftsvorfall §§ 4 Abs. 1, 5 EStG § 4 Abs. 3 EStG
Kauf von Anlagevermögen    
Kauf von Holz/Umlaufvermögen   –10.000 EUR
Holzverarbeitung zu Fenstern minus 20.000 EUR  
Reduzierung des Lagerbestandes – 5.000 EUR  
Verkauf von Fenstern 40.000 EUR 40.000 EUR
– obiger – 15.000 EUR  
Abschreibung Anlagevermögen – 10.000 EUR – 10.000 EUR
Wertberichtigung – 1.000 EUR  
Gewinnauswirkung 29.000 EUR 20.000 EUR

Der Materialeinkauf ist nur bei der EÜR erfolgswirksam.

Die "Produktion auf Lager" führt beim bilanzierenden Unternehmen zur Aktivierung von teilfertigen Erzeugnissen im Umlaufvermögen (siehe dort).

Der aktivierte Betrag der teilfertigen Leistungen in Höhe von 15.000 EUR ist bei der Forderungsbuchung in Abzug zu bringen.

Auch zeigt das kleine Beispiel, dass die Wertberichtigung des Lagerbestandes durch eine vorgenommene Teilwertabschreibung (siehe dort) nur bilanzierenden Unternehmen möglich ist.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das bilanzierende Unternehmen zeitlich früher und zudem einen höheren Gewinn ausweist.

Dies ist immer dann der Fall, wenn Wareneinkauf und Warenverkauf in einer Periode nicht korrespondieren.

 

Rz. 244

 

Hinweis

Ein Korrekturposten bei der Bilanzierung ist die Verbuchung der Bestandsveränderungen aufgrund der Inventur, so dass auch unterhaltsrechtlich ordnungsgemäße Inventurerstellung stets zu überprüfen ist.

Auf die Inventurunterlagen besteht wegen der Erfolgswirksamkeit ein unterhaltsrechtlicher Auskunfts- und Beleganspruch. Inventur (von lateinisch invenire = etwas finden bzw. auf etwas stoßen) ist die Erfassung aller vorhandenen Bestände. Durch die Inventur werden Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag ermittelt und schriftlich niedergelegt. Das Ergebnis einer Inventur ist das Inventar, ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt.

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