Rz. 512

Zu den Erlösen gehören:

Erlöse (im engeren Sinne)
Erlöse aus Schadensersatz
Erlöse aus Rückstellungsauflösungen
Erlöse aus gebuchten Privatanteilen
Erlöse aus Zuschreibungen
Erlöse aus Auflösung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
Erlöse aus abgeschriebenen Forderungen
Erlöse aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil/Ansparabschreibung
Investitionszuschüsse.
 

Rz. 513

 

Hinweis

Außer den Erlösen im engeren Sinne sind die anderen Erlöse nicht regelmäßig und zwingend wiederkehrend. Auch beim "Gegenstück", den außerordentlichen Aufwendungen, wird deshalb die Ansicht vertreten, derartige Aufwandpositionen seien -wie entsprechende Erlöspositionen- im Zuge einer Zukunftsprognose wie bei der Unternehmensbewertung zu eliminieren.

Diese Meinung ist abzulehnen, weil alle Erlöse und Aufwendungen auf die Ertragskraft des Unternehmens schließen lassen und im "Lebenszyklus" eines Unternehmens immer einmal wieder vorkommen.[364]

 

Rz. 514

In folgenden Randnoten zu Bilanzpositionen werden unterhaltsrechtlich bedeutsame Auswirkungen auf die Erlöse dargestellt:

 
Anlage- und Umlaufvermögen (siehe Rdn 286 ff.)
Verkauf von Anlagevermögen/Veräußerungsgewinnbesteuerung (siehe Rdn 734 ff.)
 

Rz. 515

 

Aufdeckung stiller Reserven

Veräußerungspreis

abzüglich Veräußerungskosten

abzüglich Buchwert

gleich Veräußerungsgewinn/Aufdeckung stiller Reserven

 

Rz. 516

 
Bestandsveränderungen, auch durch (Pauschal-) Wertberichtigungen (siehe Rdn 384 ff.)
Aktivierung teilfertiger Leistungen/Erzeugnisse (siehe Rdn 392 ff.)
Erträge aus Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil, z.B. § 7g EStG a.F. (siehe Rdn 348, 444)
Sachentnahmen und andere unentgeltliche Wertabgaben (siehe Rdn 413 ff.)
Erlöse aus Rückstellungsauflösungen (siehe Rdn 450 ff.)
Erlöse aus Zuschreibungen/Wertaufholung (siehe Rdn 287 ff.)
[364] Vgl. Strohal, Rn 235.

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