Rz. 512
Zu den Erlösen gehören:
▪ | Erlöse (im engeren Sinne) |
▪ | Erlöse aus Schadensersatz |
▪ | Erlöse aus Rückstellungsauflösungen |
▪ | Erlöse aus gebuchten Privatanteilen |
▪ | Erlöse aus Zuschreibungen |
▪ | Erlöse aus Auflösung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen |
▪ | Erlöse aus abgeschriebenen Forderungen |
▪ | Erlöse aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil/Ansparabschreibung |
▪ | Investitionszuschüsse. |
Rz. 513
Hinweis
Außer den Erlösen im engeren Sinne sind die anderen Erlöse nicht regelmäßig und zwingend wiederkehrend. Auch beim "Gegenstück", den außerordentlichen Aufwendungen, wird deshalb die Ansicht vertreten, derartige Aufwandpositionen seien -wie entsprechende Erlöspositionen- im Zuge einer Zukunftsprognose wie bei der Unternehmensbewertung zu eliminieren.
Diese Meinung ist abzulehnen, weil alle Erlöse und Aufwendungen auf die Ertragskraft des Unternehmens schließen lassen und im "Lebenszyklus" eines Unternehmens immer einmal wieder vorkommen.[364]
Rz. 514
In folgenden Randnoten zu Bilanzpositionen werden unterhaltsrechtlich bedeutsame Auswirkungen auf die Erlöse dargestellt:
Anlage- und Umlaufvermögen | (siehe Rdn 286 ff.) |
Verkauf von Anlagevermögen/Veräußerungsgewinnbesteuerung | (siehe Rdn 734 ff.) |
Rz. 515
Aufdeckung stiller Reserven
Veräußerungspreis
abzüglich Veräußerungskosten
abzüglich Buchwert
gleich Veräußerungsgewinn/Aufdeckung stiller Reserven
Rz. 516
Bestandsveränderungen, auch durch (Pauschal-) Wertberichtigungen | (siehe Rdn 384 ff.) |
Aktivierung teilfertiger Leistungen/Erzeugnisse | (siehe Rdn 392 ff.) |
Erträge aus Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil, z.B. § 7g EStG a.F. | (siehe Rdn 348, 444) |
Sachentnahmen und andere unentgeltliche Wertabgaben | (siehe Rdn 413 ff.) |
Erlöse aus Rückstellungsauflösungen | (siehe Rdn 450 ff.) |
Erlöse aus Zuschreibungen/Wertaufholung | (siehe Rdn 287 ff.) |
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