Rz. 413
Weitere Beispiele für Nutzungsentnahmen
1. | Nutzungen: Gegenstände des Betriebsvermögens werden gelegentlich für private Zwecke genutzt. |
2. | Leistungen: Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Unternehmens |
Rz. 414
Hinweis
Entnahmen und Einlagen beeinflussen nicht den Gewinn, sind also erfolgsneutral (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG). Sie stellen Vermögensentzug bzw. Vermögensmehrung dar.
Aus diesem Grund ist es Steuerberatern völlig unerfindlich, weshalb Privatentnahmen Anknüpfungspunkt für das Unterhaltseinkommen sein können.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen