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Das erbrechtliche Mandat unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Mehrzahl der sonst üblicherweise einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übertragenen Mandate.

In der Regel steht nicht nur ein einzelner eng eingegrenzter Lebenssachverhalt, wie z.B. eine Forderung, ein Verkehrsunfall oder ein vertraglicher Anspruch im Streit. Vielmehr ist Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit die Regelung eines gesamten Vermögens bzw. Ansprüche an einem über Jahre hinweg gebildeten Vermögen bzw. Nachlass. Bereits hieraus deutet sich an, dass die Bearbeitung der erbrechtlichen Mandate sowohl hinsichtlich des Umfangs der Sachverhalte – einschließlich der Fülle der rechtlich relevanten Informationen – als auch im Hinblick auf die Arbeitsintensität und den Streitwert – einschließlich damit verbundener Haftungsgefahren und des Gebührenvolumens – eine Sonderstellung im Rahmen der anwaltlichen Mandate einnehmen. Hinzu kommt die für diesen rechtlichen Bereich einschlägige hohe Anzahl an rechtlichen Vorschriften und Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten wie dem Familien- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht.

Außerdem nimmt der Rechtsanwalt im erbrechtlichen Mandat aus der Sicht des beauftragenden Mandanten auch eine besondere Vertrauensstellung ein. Insbesondere in Fällen der Testamentsgestaltung offenbart der Mandant gegenüber dem Rechtsanwalt seine gesamte Vermögenssituation und seine Familienverhältnisse, selbst wenn diese aufgrund von Differenzen oder aus sonstigen Gründen streng vertraulich sind. Auch derjenige, der als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder sonstiger Anspruchsinhaber einen Rechtsanwalt mit seiner Beratung oder auch Vertretung beauftragt, wird häufig sensible Informationen zur Familien- und Vermögenssituation mitteilen müssen.

Die Annahme und Führung eines erbrechtlichen Mandats setzt daher neben einem fundierten Rechtswissen der erbrechtlich relevanten Vorschriften ein hohes Maß an vertrauenswürdiger und verantwortungsvoller Mandatsbearbeitung durch den Rechtsanwalt voraus. Dabei ist bereits bei Annahme des Mandats der Grundstein für eine im Interesse des Mandanten liegende Bearbeitung zu legen und die einmal geschaffenen Voraussetzungen und Grundlagen während der gesamten Führung des Mandats zu beachten.

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