Haftungsfalle Homeoffice im Ausland

Remote von überall auf der Welt arbeiten – immer mehr Menschen sitzen längst nicht mehr im heimi­schen Arbeitszimmer, sondern haben ihr Homeoffice in ferne Länder verlegt. Gerade Beschäftigte aus anderen Herkunftsländern arbeiten teilweise dort statt am deutschen Betriebs­sitz. Was muss der Arbeitgeber beachten, wenn er dabei nicht in die Haftungs­falle tappen möchte?

Die Arbeit im Homeoffice hat sich in der Corona-Pandemie längst als wichtige Schutzmaßnahme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etabliert. Nach der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet das Homeoffice als Form der mobilen Arbeit eine Möglichkeit, die Zahl der gleichzeitig im Betrieb anwesenden Beschäftigten zu reduzieren und die Einhaltung von Abstandsregeln zu unterstützen. Unternehmen haben schnell gehandelt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeit von zu Hause aus ermöglicht.

In den letzten Monaten war dabei verstärkt zu beobachten, dass Beschäftige aus dem Ausland ihrer Tätigkeit nicht an ihrem deutschen Wohnsitz, sondern aus dem Heimatland nachgehen möchten. In der Pandemie besteht der Wunsch, näher bei Familie und Angehörigen zu sein. Diesem Wunsch haben Arbeitgeber meist entsprochen. Technisch ist die Remote-Tätigkeit aus dem Ausland in vielen Branchen und Unternehmen gut umsetzbar und bereits gelebte Praxis. Dabei...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 12 2020

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Schlagworte zum Thema:  Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Haftung