Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Wertpapiere des Anlagevermögens 0525 0900   Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen 0530 0910   Wertpapiere des Anlagevermögens
Festverzinsliche Wertpapiere 0535 0920   Wertpapiere des Anlagevermögens
Andere Wertpapiere mit unwesentlichen Wertschwankungen 1329 1525   Sonstige Wertpapiere
Abschreibungen auf Finanzanlagen (dauerhaft) 4870 7200   Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

So kontieren Sie richtig!

Bereits beim Erwerb von Wertpapieren ist es erforderlich zu prüfen, ob die Wertpapiere zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Sind die Wertpapiere kein notwendiges Betriebsvermögen, kann es ggf. sinnvoll sein, sie als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln. Der Unternehmer bucht dann die Anschaffungskosten auf das Konto "Wertpapiere des Anlagevermögens" 0525 (SKR 03) bzw. 0900 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Wertpapiere des Anlagevermögens

an Bank

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