Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0525 | 0900 | Wertpapiere des Anlagevermögens | |
Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen | 0530 | 0910 | Wertpapiere des Anlagevermögens | |
Festverzinsliche Wertpapiere | 0535 | 0920 | Wertpapiere des Anlagevermögens | |
Andere Wertpapiere mit unwesentlichen Wertschwankungen | 1329 | 1525 | Sonstige Wertpapiere | |
Abschreibungen auf Finanzanlagen (dauerhaft) | 4870 | 7200 | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
So kontieren Sie richtig!
Bereits beim Erwerb von Wertpapieren ist es erforderlich zu prüfen, ob die Wertpapiere zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Sind die Wertpapiere kein notwendiges Betriebsvermögen, kann es ggf. sinnvoll sein, sie als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln. Der Unternehmer bucht dann die Anschaffungskosten auf das Konto "Wertpapiere des Anlagevermögens" 0525 (SKR 03) bzw. 0900 (SKR 04).
Buchungssatz:
Wertpapiere des Anlagevermögens |
an Bank |
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