Die Sonderabschreibung von 40 % kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 4 Jahren beansprucht werden. Freie Wahl: Die Sonderabschreibung von 40 % kann nach Belieben auf 5 Jahre verteilt werden.
- Es können 40 % sofort im 1. Jahr geltend gemacht werden.
- Es können 40 % gleichmäßig mit je 8 % auf 5 Jahre verteilt werden.
- Es können 40 % beliebig verteilt, z. B. im 1. und 2. Jahr 0 %, im 3. Jahr 20 % und im 4. und 5. Jahr jeweils 10 %.
- Denkbar ist auch jede andere Verteilung der 40 %.
Wahl im 5-Jahres-Zeitraum
Ist die 10 %-Grenze im Anschaffungsjahr und im Folgejahr nicht überschritten worden, dann steht dem Unternehmer die Sonderabschreibung automatisch für den gesamten 5-Jahres-Zeitraum zur Verfügung. Die höchste Steuerermäßigung erreicht der Unternehmer, wenn er die Sonderabschreibung in einem Jahr geltend macht, in dem sein Gewinn besonders hoch ist.
Der Begünstigungszeitraum beträgt immer 5 Jahre, auch wenn die Sonderabschreibung bereits im 1. Jahr in voller Höhe ausgeschöpft worden ist. Vorteil: Der Unternehmer nimmt die lineare Abschreibung unverändert während des gesamten 5-jährigen Begünstigungszeitraums in Anspruch. Erst danach erfolgt eine Neuberechnung für den Zeitraum der Restnutzungsdauer.
Sonderabschreibung und lineare Abschreibung: Überblick über die gesamte Nutzungsdauer
Ein Unternehmer hat im Januar 2024 einen neuen Firmenwagen erworben. Die Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 30.000 EUR und die private Nutzung beträgt in den Jahren 2024 und 2025 jeweils nicht mehr als 10 %, sodass er die Sonderabschreibung geltend machen kann. Es ergibt sich dann folgendes Bild:
Anschaffung im Januar 2024 lineare Abschreibung in 2024 Sonderabschreibung |
30.000 EUR 5.000 EUR 12.000 EUR |
Wert am 31.12.2024 Abschreibung in 2025 |
13.000 EUR 5.000 EUR |
Wert am 31.12.2025 Abschreibung in 2026 |
8.000 EUR 5.000 EUR |
Wert am 31.12.202 6Abschreibung in 2027 |
3.000 EUR 2.999 EUR |
Wert am 31.12.2028 Abschreibung in 2029 |
1 EUR 0 EUR |
Wert am 31.12.2030 (Restwert) | 1 EUR |
Der Begünstigungszeitraum beträgt 5 Jahre. Die vollen 40 % könnten also auch noch im 5. Jahr geltend gemacht werden.
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