Das Steuerrecht kennt keinen Jahresüberschuss (Gewinn) bzw. Jahresfehlbetrag (Verlust), sondern nur den Gewinnbegriff. Steuerrechtlich wird der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich nach folgender Formel ermittelt:[1]

 
  Betriebsvermögen am Schluss des Kalender-/Wirtschaftsjahres
Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Kalender-/Wirtschaftsjahres
+ Entnahmen
Einlagen
= Gewinn/Verlust

Der so ermittelte Betrag ergibt sich aus der Buchführung und ist identisch mit dem ausgewiesenen Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.

 
Praxis-Beispiel

Steuerliche Gewinnermittlung

Aus den Bilanzen und der Buchführung ergeben sich für das Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr folgende Werte:

Einlagen 20.000 EUR, Entnahmen 55.000 EUR, Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres 120.000 EUR, Betriebsvermögen am Schluss des vorherigen Wirtschaftsjahres ./. 20.000 EUR.

 
  120.000 EUR Betriebsvermögen am Schluss des Kalender-/Wirtschaftsjahres
– 20.000 EUR Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Kalender-/Wirtschaftsjahres
= 140.000 EUR Zwischensumme
+ 55.000 EUR Entnahmen
20.000 EUR Einlagen
= 175.000 EUR Gewinn
Dieser Wert muss mit dem ausgewiesenen Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung übereinstimmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge