Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen 2742 4970   sonstige betriebliche Erträge
Bank 1200 1800   Kassenbestand, Bundesbankguthaben bei Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Fallen "besondere" Einnahmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs im Unternehmen an, handelt es sich regelmäßig um Betriebseinnahmen in Form sog. außerordentlicher Erträge. Solche "Sonderbetriebseinnahmen" können beispielsweise Leistungen der Kaskoversicherung wegen der Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung eines betrieblichen Gegenstands sein, z. B. eines Firmen-Pkws. Dies geht aus einem Urteil des BFH vom 13.5.2009[1] hervor. Nach dieser Entscheidung sind Entschädigungen der Kaskoversicherung selbst dann in voller Höhe Betriebseinnahmen, wenn das Wirtschaftsgut nicht zu 100 % betrieblich, sondern auch privat genutzt wird.

Außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs anfallende Betriebseinnahmen werden auf das Konto "Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen" 2742 (SKR 03) bzw. 4970 (SKR 04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Bank

an Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen

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