Kontroverse um Keynote-Speakerin: Programm der "Social Recruiting Days" geändert
"Suzanne Grieger-Langer wird nicht Keynote Speakerin, sondern Teilnehmerin einer Podiumsdiskussion sein", teilt Quadriga auf Anfrage mit und erklärt: "Die Diskussionen um Suzanne Grieger-Langer, die nach unserer Anfrage im Frühjahr aufkamen, haben sich vor allem in den letzten beiden Wochen deutlich verstärkt. Wir als Veranstalter halten eine Podiumsdiskussion nun für das geeignetere Format, um dieser Diskussion und der damit verbundenen Kontroverse den nötigen Raum zu geben."
Öffentlicher Druck zwingt Quadriga zum Handeln
Damit setzt Quadriga einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine Debatte, die in der HR-Szene durchaus ihresgleichen sucht. Die Journalistin Bärbel Schwertfeger hatte aufgedeckt, dass Grieger-Langer Probleme mit der Wahrheit hat und als Keynote-Speakerin auftreten sollte. Sowohl HR-Blogger als auch bekannte HR-Influencer griffen die Recherchen von Schwertfeger auf. Quadriga musste heftige Kritik dafür einstecken, dass Grieger-Langer eine große Plattform für die Darstellung ihrer umstrittenen Profiling-Methoden bei den Social Recruiting Days bekommen sollte.
Auch der Bundesverband der Personalmanager (BPM), für den Quadriga als Dienstleister die Geschäftsstelle stellt, wurde angemahnt, das Programm zu überdenken. Der BPM zog sich jedoch schon zu Anfang aus der Debatte zurück mit Hinweis darauf, dass Quadriga die Programmkonzeption verantworte. Nun tritt der Personalerverband auch davon zurück, die geplante Co-Moderatorenrolle beim Kongress zu übernehmen, wie eine Sprecherin mitteilt.
Gerichtliche Entscheidung tritt Debatte in Social Media los
Entbrannt war die Debatte um die Person der selbsternannten Profilerin auf Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens zu einer einstweiligen Verfügung, das Grieger-Langer gegen die Journalistin Bärbel Schwertfeger geführt und erstinstanzlich verloren hat. Die freie Journalistin hatte in einigen Artikeln unter anderem Fakten aus dem Lebenslauf von Grieger-Langer untersucht und kam bei einigen Angaben zu dem Schluss: Hochstapelei.
Das Urteil des Landgerichts Bielefeld, das noch nicht rechtskräftig ist, liegt der Redaktion vor. Darin stellen die Richter beispielsweise fest, dass die Aussage in ihrem Artikel "Suzanne Grieger-Langer ist keine Psychologin, bezeichnet sich aber so" als wahre Tatsachenbehauptung nicht zu beanstanden sei. Grieger-Langer trug selbst vor Gericht vor, dass sie Pädagogik studiert habe. Ebenso die Aussage Schwertfegers "die 'Profilerin' verbreitet falsche Tatsachen, wird dabei erwischt und aufgefordert oder abgemahnt, dies zu unterlassen, und verbreitet sie einfach weiter." ist laut Gericht nicht zu beanstanden.
Journalistische Aufklärungsarbeit mit anschließender Debatte
Mit ihren Artikeln und dem folgenden Urteil zur Bewertung der Veröffentlichungen hat Bärbel Schwertfeger, die bekannt dafür ist, Schummeleien und schwarze Schafe auf dem HR-Markt aufzudecken, den Stein in der Debatte ins Rollen gebracht. Auf Linkedin wurde ihr Beitrag "Recruiting-Kongress: Unterhaltsamer Unsinn" von HR-Experten geteilt und diskutiert.
Auch HR-Blogger stiegen in die Debatte ein. So hat zum Beispiel Henner Knabenreich in seinem Blogbeitrag "Social Recruiting Days: Entertainment-Faktor wichtiger als professionelle Inhalte" den geplanten Auftritt Grieger-Langers als Keynote-Speakerin wie auch ihre propagierte Methode des "Psychogenetischen Codes" hart kritisiert. Auch Persoblogger Stefan Scheller griff die Debatte in seinem Blogbeitrag "Die Kontroverse um Profilerin Suzanne Grieger-Langer – Stand der Diskussion" auf.
Aktualisierung am 17.1.2019: Grieger-Langer hatte gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld Rechtsmittel eingelegt. Die Berufung hat nun das Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen.
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