Private Internetnutzung - in den meisten Betrieben erlaubt
Nach einer neuen Erhebung des Marktforschungsinstituts Aris, die jetzt der Branchenverband Bitkom vorgestellt hat, erlaubt die Mehrheit der deutschen Unternehmen seinen Mitarbeitern die private Nutzung der Internetzugänge am Arbeitsplatz, um etwa Nachrichtenseiten zu besuchen oder private E-Mails zu lesen.
In 59 Prozent der Unternehmen ist diese Praxis üblich, allerdings ist in nahezu jedem dritten Unternehmen (30 Prozent) das private Surfen strikt untersagt. Bei elf Prozent der Unternehmen gibt es dagegen keine klaren Regelungen.
Privat- und Berufsleben verschmelzen immer mehr
Der Branchenverband BITKOM spricht sich klar für die Erlaubnis zur privaten Nutzung aus. Dabei begründet man dies mit der zunehmenden Verschmelzung von Privat- und Berufsleben. So seien neun von zehn Arbeitnehmern notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen Vorgesetzte und Kunden erreichbar, sodass beide Seiten von dieser Verschmelzung profitieren sollten, kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder die Empfehlung.
Ein kategorisches Verbot der Internetnutzung sollte daher nur in gut begründeten Sonderfällen erlassen werden.
Großunternehmen oftmals strenger
Bei Großunternehmen mit mehr als 50 Millionen Umsatz gibt es allerdings eine deutlich geringere Bereitschaft zur Freigabe des Internetzugangs. So erlauben in dieser Größenklasse nur noch 13 Prozent das private Surfen ohne Einschränkung, 56 Prozent untersagen diese Nutzung komplett.
Klare Regelungen empfohlen
Um das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen bei Streitigkeiten um die private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu verringern, empfiehlt der Verband in jedem Fall, klare Regelungen zu treffen, wobei dies durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, durch Richtlinien oder auch durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat möglich ist.
In diesen Vorschriften sollten dann auch genaue Vorgaben im Hinblick auf Datenschutz und IT-Sicherheit gemacht werden, um das zusätzliche Risiko durch die private Nutzung zu verringern.
-
HR-Personalwechsel im Juli
246
-
Ein Experiment zeigt, wie sich Krankheitstage senken lassen
228
-
Grieger-Langer und die gefakte Kundenliste
63
-
Die wichtigsten Termine 2026 für Personalprofis
577
-
ZP Europe 2026: Wie verändert KI die Arbeitswelt?
54
-
HR-Personalwechsel im August
29
-
Das Entgelttransparenzgesetz – eine Verschiebung mit Ansage
25
-
Deutschlands beste Arbeitgeber 2026 stehen fest
23
-
Wie man einen Ruf schädigt: der Fall Cawa Younosi
232
-
Vernetzungsexperte Peter Kruse gestorben
21
-
Gewinner des HR Innovation Awards: Performance im Fokus
15.09.2026
-
Der Lockruf von Köln – und was wir nicht vergessen sollten
10.09.2026
-
HR-Personalwechsel im August
31.08.2026
-
Warum mir die Reisemetapher aufstößt
27.08.2026
-
ZP Europe 2026: Wie verändert KI die Arbeitswelt?
20.08.2026
-
Oberflächliche Schönheit – wie wir KI-Blender entlarven
13.08.2026
-
Wie sich kommunale Unternehmen zukunftsfähig aufstellen können
06.08.2026
-
HR-Personalwechsel im Juli
31.07.2026
-
Attest am ersten Krankheitstag – lässt sich das noch ändern?
30.07.20261
-
HR sucht nach einem Gewinnerthema – dabei liegt es auf der Hand
16.07.2026