Straubs Seitenblick

60 Jahre Kampf gegen Rassismus – und der blinde Fleck von HR


60 Jahre Kampf gegen Rassismus – und der blinde Fleck von HR

Was bewegt die HR-Community? Reiner Straub, Herausgeber des Personalmagazins, widmet sich in einer neuen Serie aktuellen Personalthemen. Zum Anti-Rassismus-Tag werden aus der HR-Community viele Bekenntnisse zu Diversität in Linkedin-Kacheln erscheinen. HR ist beim Kampf gegen Rassismus vorbildlich engagiert – hat aber auch einen blinden Fleck.

Vor 60 Jahren, am 21. März, erklärten die Vereinten Nationen (UN) diesen Tag zum internationalen Gedenktag gegen Rassismus. Der Anlass war düster: das Massaker von Sharpville in Südafrika, bei dem die Polizei 1960 auf eine unbewaffnete Menge schoss, die gegen ein diskriminierendes Passgesetz protestierte. Seitdem ist der Gedenktag ein Appell an uns alle, Diskriminierung aktiv zu bekämpfen – in der Gesellschaft, am Arbeitsplatz und im Alltag. Doch wie weit sind wir wirklich gekommen?

Rassismus scheint aus dem Fokus der Gesellschaft zu geraten

Die traurige Wahrheit ist: Die Themen Rassismus und Diskriminierung scheinen in den letzten Jahren aus dem Rampenlicht verschwunden zu sein. Wichtige Debatten haben Platz gemacht für Schlagzeilen über Wirtschaftskrise und Krieg. Die Medien berichten weniger, die Unternehmen setzen andere Prioritäten, und selbst die Rechtsprechung zeigt kaum neue Fälle. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte im Dezember 2025 eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen – mit erschreckend wenig aktuellen Fällen. Manche Streitpunkte, wie das Kopftuchtragen am Arbeitsplatz, wirken fast wie ein Relikt aus der Vergangenheit.

Ein Alltag voller Diskriminierung

Aber lassen wir uns nicht täuschen: Diskriminierung ist keineswegs verschwunden. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden 2024 über 11.400 Fälle gemeldet – fast dreimal so viele wie 2019. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Etwa 13 Prozent der Bevölkerung berichten, in den letzten zwölf Monaten Diskriminierung erlebt zu haben. Besonders betroffen sind der Arbeitsplatz, der Zugang zu Dienstleistungen wie Krediten oder Wohnungen sowie Begegnungen im öffentlichen Raum. Diese Zahlen stammen aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP), einer Langzeitstudie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die jährlich Daten zur Lebenssituation der Menschen in Deutschland erhebt.

Der Arbeitsplatz: Ein Brennpunkt der Benachteiligung

Die Arbeitswelt ist ein Hotspot für Diskriminierung. Die SOEP-Daten zeigen, dass ethnische Herkunft (38 Prozent), Geschlecht (31 Prozent) und Alter (23 Prozent) die häufigsten Gründe für Benachteiligung sind. Auch sozioökonomischer Status, Aussehen, Religion, Behinderung oder sexuelle Orientierung spielen eine Rolle. Unternehmen geben sich zwar Mühe – über 6.500 Betriebe sind Teil der "Charta der Vielfalt" und setzen sich für ein respektvolles Miteinander ein. Doch die Realität bleibt ernüchternd: 40 Prozent der Diskriminierungsfälle betreffen den Arbeitsplatz. Rechnet man das hoch, sprechen wir von etwa fünf Prozent der Bevölkerung, die innerhalb der letzten zwölf Monate Diskriminierung in der Arbeitswelt erlebt hat. Und ja, das ist kein Grund, sich selbstzufrieden auf die Schulter zu klopfen.

Diskriminierung von Kunden – ein blinder Fleck

Während viele Personalabteilungen Diskriminierung am Arbeitsplatz bekämpfen, wird die Benachteiligung von Kundinnen und Kunden manchmal übersehen. 40 Prozent der Betroffenen erleben Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen – Im Einzelhandel, in Restaurants, bei Versicherungen bis hin zu Krediten. Besonders hart trifft es Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie beim Zugang zu Finanzdienstleistungen diskriminiert werden, ist laut SOEP-Daten mehr als viermal so hoch wie bei Menschen mit deutschem Pass. Das klingt nicht nur unfair – es ist schlichtweg beschämend. Die Verantwortung für den Umgang mit Kundinnen und Kunden liegt natürlich bei den entsprechenden Abteilungen im "Business", doch HR kann durch Weiterbildung und Sensibilisierung helfen, hier Diskriminierung zu reduzieren.

Rechtlich sauber, aber menschlich fragwürdig

Diskriminierung ist strafbar. Und tatsächlich gibt es vor deutschen Gerichten nur wenige Fälle, in denen Unternehmen verurteilt werden. Klingt nach einer Erfolgsgeschichte. Machen die HR-Bereiche alles richtig? Nicht ganz. Bei der rechtlichen Absicherung sind wir Spitze. Doch Diskriminierung ist oft subtil und bleibt rechtlich unsichtbar. Wenn eine Bewerberin aus Syrien eine Absage erhält, läuft das rechtlich sicher korrekt ab. Aber hatte sie auch tatsächlich dieselben Chancen im Bewerbungsverfahren? Aus Studien wissen wir, dass die am Auswahlverfahren beteiligten Menschen ihre Vorurteile mit einbringen. HR bleibt hier gefordert, dafür Sensibilität zu schaffen.

Am Arbeitsplatz können kleine, abwertende Bemerkungen die Stimmung vergiften, ohne dass sie juristisch relevant sind. Und dann gibt es Diskriminierungen, die gar nicht vom Gesetz erfasst werden – etwa aufgrund von Aussehen oder sozialer Herkunft.

Was bleibt zu tun?

"Dieses Ausmaß an Diskriminierung gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt", warnt Ferda Ataman, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Die Dramatik in der Formulierung möchte ich so nicht teilen, doch die Betriebe und wir als Menschen sind aufgerufen, Diskriminierung nicht nur rechtlich zu bekämpfen, sondern auch im Alltag. Denn hinter jeder Statistik stehen echte Menschen – mit echten Erfahrungen und echten Verletzungen. Es ist an der Zeit, dass wir das Thema wieder ernst nehmen. Nicht nur am 21. März, sondern jeden Tag.


Über den Autor:  Reiner Straub ist Herausgeber des Personalmagazins und schreibt über die Themen Management, Human Resources, Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarkt und Bildung. Er führt Gespräche mit Meinungsbildnern aus der Unternehmenspraxis, der HR-Szene und der Wissenschaft und beobachtet die Marktentwicklung.

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