Sachverhalt
Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer eine Wohnung von 50 m2 zu einem Mietpreis von 450 EUR (= 9 EUR je m2) zur Verfügung. Der ortsübliche Mietpreis beträgt für eine entsprechende Wohnung 675 EUR (= 13,50 EUR je m2).
Wie muss der geldwerte Vorteil lohnsteuerlich behandelt werden und welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich?
Ergebnis
Die vom Arbeitnehmer gezahlte Miete liegt je m2 unter 25 EUR. Sie beläuft sich auf 2/3 der ortsüblichen Miete (675 EUR x 2/3) und der sich ergebende geldwerte Vorteil bleibt damit steuer- und beitragsfrei.
Ortsübliche Miete monatlich | 675 EUR |
Abzgl. Bewertungsabschlag (1/3 von 675 EUR) | - 225 EUR |
Abzgl. Mietpreis des Arbeitnehmers | - 450 EUR |
Steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil | 0 EUR |
Steuer- und beitragsfreier geldwerter Vorteil | 225 EUR |
Hinweis
Seit 2021 gilt der lohnsteuerliche Bewertungsabschlag nunmehr auch für die Behandlung des geldwerten Vorteils in der Sozialversicherung. D. h., auch hier kommt es zu einer sozialversicherungsrechtlichen Freistellung des geldwerten Vorteils des Arbeitnehmers, soweit seine Mietzahlung mind. 2/3 der ortsüblichen Miete und die Miete je m2 weniger als 25 EUR beträgt.
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