Unternehmen sollten sich zunächst überlegen, ob und wie sie Social Media als Betriebsmittel einsetzen wollen. Je nach Art der Nutzung muss überlegt werden, ob hierfür die Zustimmung der Arbeitnehmer und/oder des Betriebsrats eingeholt werden muss. Verzichtet der Arbeitgeber auf die aktive Nutzung sozialer Netzwerke, sollte er das Thema dennoch nicht abhaken; für seine Arbeitnehmer ist es in jedem Fall aktuell. Es gilt dann zu überlegen, ob den Arbeitnehmern Leitlinien für die private Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Aufstellung solcher Social-Media-Guidelines ist in jedem Fall sinnvoll. Selbst wenn die rechtliche Wirksamkeit, besonders im Hinblick auf die Privatnutzung des Arbeitnehmers, fraglich sein wird, geben sie den Arbeitnehmern zumindest vor, welche Vorstellungen der Arbeitgeber vom Umgang mit Social Media hat.

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