In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitliche Regelungen. Das gilt sowohl für sämtliche Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen als auch für die Befreiungsregelungen bei der Festlegung der Härtefallgrenzwerte.

Demgegenüber gibt es in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung noch Unterschiede bei den einkommensbezogenen Leistungen, insbesondere den Renten sowie dem Arbeitslosengeld.

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