Kurzbeschreibung
Aufgrund attraktiverer Beiträge - im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - entschließen sich höherverdienende junge Arbeitnehmer oft für einen Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenversicherung (PKV). Im Alter wird eher eine Rückkehr in die GKV angestrebt. Dabei gibt es verschiedene Dinge zu beachten, die hier aufgezeigt werden. Mit diesen Fakten können Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei Bedarf informieren.
Überlegung zur geplanten Rückkehr in die GKV
1. Wann tritt Versicherungspflicht ein? |
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2. Was passiert mit meinen Altersrückstellungen in der PKV? |
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Altersrückstellungen können nur bei einem Versicherungswechsel innerhalb der PKV weitgehend mitgenommen werden. Bei einem Wechsel in die GKV verfallen diese Rückstellungen vollständig. |
3. Ist der Basistarif eine Alternative, falls die Prämie der PKV nicht mehr gezahlt werden kann? |
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Der Beitrag für den Basistarif der PKV ist begrenzt.[1] Die Prämie darf – mit oder ohne Selbstbehalt – den Höchstbeitrag der GKV (2024: 5.175 EUR x [14,6 % + 1,7 %] = 843,53 EUR) nicht überschreiten. Der Beitrag reduziert sich um die Hälfte (2024: 843,53 EUR : 2 = 421,76 EUR), wenn der Versicherungsnehmer durch die Zahlung dieses Höchstbeitrags hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften über die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe wird. Ist der Versicherungsnehmer auch bei dem halbierten Beitrag noch hilfebedürftig, beteiligt sich der zuständige Sozialleistungsträger im erforderlichen Umfang an den Beiträgen, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird.[2] Besteht unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Beitrags Hilfebedürftigkeit, zahlt der zuständige Träger den Betrag, der auch für einen Bezieher von Bürgergeld in der GKV zu tragen ist. |
4. Welche Beiträge müssen zur GKV gezahlt werden? |
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5. Kann ich trotz Eintretens der Versicherungspflicht PKV versichert bleiben? |
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6. Gilt beim Wechsel von der PKV zur GKV eine Altersgrenze? |
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7. Kann ich Familienangehörige in meiner Krankenversicherung mitversichern? |
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8. Bekomme ich als Rentner automatisch den gesetzlichen Versicherungsschutz in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)? |
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9. Erhalte ich als Altersvollrentner einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner? |
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