Die Aufgaben des MD für die Krankenkasse sind

  • die Beratung in grundsätzlichen Fragen der gesundheitlichen Versorgung (z. B. bei der Krankenhausplanung, Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung und bei der Wirksamkeit) sowie
  • die sozialmedizinische Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen (nach Aktenlage oder körperlicher Untersuchung) z. B.

    • die Notwendigkeit, Art und Umfang der Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Häusliche Krankenpflege,
    • die Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung sowie die ordnungsgemäße Abrechnung,
    • stichprobenartig die Notwendigkeit medizinischer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen,
    • die Unterstützung bei außervertraglichen Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden und bei Behandlungsfehlern sowie
    • bei Arbeitsunfähigkeit zur Sicherung des Behandlungserfolgs, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

durchzuführen.[1]

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