Entscheidungsstichwort (Thema)
Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses
Orientierungssatz
Es ergibt sich aus keiner Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Anspruchsgrundlage für das Begehren des Betriebsrats auf Verpflichtung des Arbeitgebers, einen betrieblichen Arbeitsschutzausschuß einzurichten.
Normenkette
ASiG § 11; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7
Verfahrensgang
ArbG Hamburg (Entscheidung vom 30.11.1994; Aktenzeichen 6 BV 14/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 445322 |
NZA-RR 1996, 213-215 (ST1) |
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