Arbeitnehmer können Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers bis zu 2.000 EUR[1] im Kalenderjahr steuerfrei erhalten.[2] Zu den so begünstigten Anlageformen gehören grundsätzlich auch Vermögensbeteiligungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Deshalb ist es zulässig, verbilligte direkte Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers mit vermögenswirksamen Leistungen zu finanzieren. Auf diese Weise können beide steuerlichen Begünstigungen kombiniert werden.

 
Praxis-Beispiel

Steuerfreie Vermögensbeteiligungen und Arbeitnehmersparzulage

Ein Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines Beteiligungsprogramms den Erwerb von Aktien mit einem Börsenwert von 70 EUR pro Aktie zum verbilligten Kurs von 50 EUR pro Aktie an.

Ergebnis: Die Verbilligung von 20 EUR pro Aktie ist ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der im Rahmen des § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei bleibt (gesetzliche Voraussetzungen liegen vor). Darüber hinaus können die Arbeitnehmer den Kaufpreis der Aktien (50 EUR pro Aktie) als zulagenbegünstigte vermögenswirksame Leistungen behandeln und eine Arbeitnehmersparzulage i. H. v. 20 % erhalten.

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