Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen. Zu den Kraftfahrzeuggesamtkosten zählen deshalb insbesondere

  • die Absetzungen für Abnutzung oder
  • ersatzweise die Leasing- und Leasingsonderzahlungen,
  • die Betriebsstoffkosten,
  • Wartungs- und Reparaturkosten,
  • Kfz-Steuer,
  • Beiträge zu Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen,
  • Zinsen für Anschaffungskredite.

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