Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, die unmittelbar mit dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen. Zu den Kraftfahrzeuggesamtkosten zählen deshalb insbesondere
- die Absetzungen für Abnutzung oder
- ersatzweise die Leasing- und Leasingsonderzahlungen,
- die Betriebsstoffkosten,
- Wartungs- und Reparaturkosten,
- Kfz-Steuer,
- Beiträge zu Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen,
- Zinsen für Anschaffungskredite.
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