Zwischen

...........................................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

...........................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

...........................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

...........................................................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

wird folgende Betriebsvereinbarung zur Einführung von Desk Sharing getroffen:

Präambel

Die Betriebsparteien verfolgen übereinstimmend das Ziel, das Interesse der Mitarbeiter und des Arbeitgebers an mobiler Arbeit bestmöglich gemeinsam zu verwirklichen.

Dies bedeutet, dass mobile Arbeit als verstetigte Arbeitsform im Betrieb dauerhaft Bestand haben soll. Zukünftig wird deswegen nicht mehr jedem Mitarbeiter ein fester Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stehen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung mobile Arbeit in ihrer jeweils geltenden Fassung.[1]
  2. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb[2] ...... tätigen Mitarbeiter.

    VARIANTESukzessives Einführen

    Diese Betriebsvereinbarung gilt für die Mitarbeiter in den in der Anlage Standortliste genannten Betrieben.

    VARIANTEPersonal begrenztes Einführen

    Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung mobile Arbeit, die Anspruch auf mobile Arbeit im Tätigkeitsumfang von zeitlich über 50 % haben. Dabei ist gleichgültig, ob dieser Anspruch unmittelbar aus der Betriebsvereinbarung herrührt oder im Rahmen des betriebsverfassungsrechtlich Vereinbarten auf einer individualvertraglichen Vereinbarung beruht.

  3. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Doch sind sich die Betriebsparteien darin einig, dass auch sie am Desk Sharing System in gleicher Weise teilnehmen sollen. Der Arbeitgeber wird durch eigene und geeignete Vereinbarungen und Anweisungen gegenüber leitenden Angestellten ein dieser Betriebsvereinbarung nachempfundenes Desk Sharing System für leitende Angestellte einführen.

§ 2 Begriffsdefinition

  1. Desk Sharing (auch Shared Desk genannt) meint das ressourcenorientierte und nicht länger personenorientierte zur Verfügung Stehen von betrieblichen Arbeitsplätzen.
  2. Desk Sharing berührt nicht den Ort der Arbeitsverpflichtung. Insoweit bleiben arbeitsvertragliche und kollektivrechtliche Vereinbarungen und Regelungen unberührt.

§ 3 Buchung eines Shared Desk

  1. Mitarbeitern im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung steht kein Anspruch mehr auf einen fest eingerichteten dauerhaft unveränderlichen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung.
  2. In Betrieben im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung stehen zukünftig weniger Bildschirmarbeitsplätze als Mitarbeiter im Betrieb tätig sind zur Verfügung.
  3. Möchte oder soll der Mitarbeiter im Betrieb arbeiten, so bucht er über die Software "Desk Sharing" rechtzeitig einen betrieblichen Arbeitsplatz.
  4. Hierzu sucht er sich im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten den für seine Arbeit optimalen Arbeitsplatz aus.
  5. Steht dem Mitarbeiter im Betrieb kein Work Space oder Think Space für die gewünschte Zeit zur Verfügung, so kann die Anweisung, im Betrieb zu arbeiten, nur für die Dauer von Konferenzen o.ä. erteilt werden.
  6. Die Buchung von Flying Spaces ist stets freiwillig.

    VARIANTE

    Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, Flying Tables zu nutzen, wenn ihre voraussichtliche Arbeitszeit im Betrieb 2 Stunden überschreitet.

  7. Die Buchung eines Shared Desk ist über die Software für periodische Zeiträume im Voraus von 3 Monaten möglich.

§ 4 Ausstattung von Mitarbeitern

Mitarbeiter, im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung enthalten folgende IT-Ausstattung: Laptop, Handy, Tastatur und Maus.

VARIANTE

Die Ausstattung von Mitarbeitern im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung gliedert sich nach der Einteilung in eine der 3 folgenden Kategorien: Call-Center, Business-Agent, Creative. Die Einteilung wird vom Arbeitgeber anhand der arbeitsvertraglichen Anforderungen an die IT-Ausstattung vorgenommen.

§ 5 Einrichtung eines Shared Desk

  1. Im Betrieb stehen 3 Kategorien an Arbeitsplätzen zur Verfügung.
  2. Flying Tables: Hierbei handelt es sich um Stehpulte, die mit einem Netzwerkanschluss und einer Stromversorgung versehen sind. An den Flying Tables stehen für die Abwechslung zwischen Sitzen und Stehen Sitzbälle o.ä. zur Verfügung. Die Flying Tables sind höhenverstellbar zwischen einer Höhe von 100 cm und 140 cm. Flying Tables befinden sich im Betrieb nicht in unmittelbarer Nähe zu Gemeinschaftsräumen.
  3. Work Spaces: Hierbei handelt es sich um Schreibtische, die mit zwei 27“-Monitoren, Tastatur, Maus, einem Netzwerkanschluss, der seinerseits an eine USB-Dockingstation angeschlossen ist, einer Stromversorgung, einem Bürostuhl und einem Ablageschrank ausgestattet sind. Sided Desks sind höhenverstellb...

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