Künstlersozialabgabe 2024: Abgabesatz bleibt stabil

Aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung geht hervor, welchen Abgabesatz Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Für das Jahr 2024 bleibt der Abgabesatz unverändert bei 5,0 Prozent.

Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Coronapandemie – unverändert bei 4,2 Prozent. Dies wurde durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet. Für das Jahr 2023 musste der Abgabesatz trotz weiterer Bundesmittel angehoben werden. Der aktuelle Abgabesatz liegt bei 5,0 Prozent.

Künstlersozialabgabe 2024

Nachdem die Pandemie für große wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft sorgte, sind die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe 2022 wieder auf den Stand von vor der Pandemie gestiegen. Durch diese Entwicklung und zusätzliche Bundesmittel von insgesamt 175 Millionen Euro bleibt der Abgabesatz 2024 bei stabilen 5,0 Prozent. Infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen. 

Die Künstlersozialversicherung

Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmende, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Weitere Informationen zur Künstlersozialabgabe finden Sie in diesem Top-Thema.


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BMAS