Arbeiten 4.0: Plädoyer für Öffnung des Arbeitszeitgesetzes

Mehr Freiheiten für Arbeitnehmer sind meist (noch) nicht möglich. Es müssen erst Verkrustungen aufgelöst werden, sowohl im Kopf wie im Gesetz, meint Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU).

Der "Ruf nach Freiheit" und damit nach mehr Selbstbestimmung (nicht zu verwechseln mit "Mitbestimmung") ist groß. Die Studie belegt, was wir schon lange ahnen: mehr Individualismus, mehr individuelle Wünsche, mehr Eingehen auf den Mitarbeiter. Das gilt für die "äußeren" Arbeitsbedingungen wie Arbeitsort und Arbeitszeit, aber auch für die inneren Arbeitsbedingungen – Inhalte, Verantwortung und Führung.

Die Messlatte liegt hoch!

Diese Anforderungen sind nicht leicht zu erfüllen. Sie stehen in diametralem Gegensatz zu den Grundregeln, die das Arbeitsleben seit Jahrzehnten bestimmen: Statt Selbstbestimmung des Individuums haben wir Mitbestimmung durch Repräsentanten, statt individueller Arbeitsbedingungen durchregelte Tarifverträge, statt Selbstverwirklichung starre gesetzliche Regelungen, beispielsweise durch das Arbeitszeitgesetz. Was wir in den letzten 30 Jahren geschafft haben? Ein wenig Gleitzeit und Monster wie insolvenzgesicherte Zeitwertguthaben.

Der Sprung über die Messlatte

Die Mitarbeiter werden Veränderungen durchsetzen. Dafür spricht schon die Demographie. Schon heute fragen Bewerber nach flexiblen Arbeitszeiten, Homeoffice, Sabbaticals, Vereinbarkeit von Berufs- mit Privatleben (nicht nur, aber auch: Familie). Im "War for Talents" sind das heute unverzichtbare Bausteine. Wer keine attraktiven Arbeitsbedingungen bieten kann, wird früher oder später keine Bewerber mehr anziehen können. Und der Satz "rechtlich können wir das nicht anbieten" wird ein K.-o.-Kriterium – ganz sicher.

Ungemütliche Arbeitszeiten gehören dazu

Industrie 4.0 gibt uns die Instrumente, Arbeit 4.0 durchzusetzen. Smartphone, Cloud, Tablets – das sind die Werkzeuge, die örtlich unabhängiges Arbeiten möglich machen. Intelligente Steuerungen und Roboter, die dem Servicetechniker rechtzeitig Bescheid geben, wann sie gewartet werden wollen, machen Arbeiten auch zeitlich weitgehend flexibel. Wobei wir uns nichts vormachen dürfen: Globale Zusammenarbeit erfordert mitunter auch ungemütlichere Lagen der Arbeitszeit – aber auch neue, spannende Herausforderungen in multikulturellen globalen Teams. Was in den nächsten Jahren noch dazu kommen wird, ist derzeit kaum absehbar. Aber weitere Veränderungen werden ganz sicher kommen.

Hoher Lernbedarf – bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern

Die Mitarbeiter müssen auch lernen, mit solchen Freiheiten umzugehen. "Endlos Arbeiten" kann Chance und persönliche Erfüllung sein, aber der Arbeitsschutz darf nicht vergessen werden. Der Schutz jedes Einzelnen vor gesundheitlichen Schäden bleibt eine Zukunftsaufgabe. Der Umgang mit sich und der Umgang mit (neuen) Freiheiten muss gelernt werden. Denn auch hier gilt: Wenn das nicht durch Lernen klappt, brauchen wir eben doch wieder die engen Korsetts des Arbeitsschutzes, um die "Schwächeren" zu schützen.

Die Arbeitgeber müssen "Führung" neu denken und lernen. Führen in virtuellen Teams, über Grenzen und Zeitgrenzen hinweg, verlangt nach Koordination und Coaching statt Fachwissen. Individuelles Fördern und Fordern wird wichtiger als einheitliche Talent-Förderprogramme. Wie sieht die Führungskraft der Zukunft aus? Möglicherweise hat sie die Rolle eines Primus inter Pares, steht hierarchisch nicht automatisch "über" seinen oder ihren Mitarbeitern. Das gilt möglicherweise auch für das Einkommen.

Arbeiten 4.0: Zieht der Gesetzgeber mit?

Aktuell hinkt das Arbeitsrecht den Entwicklungen in der Arbeitswelt hinterher. Wenn das Konzept vom "Arbeiten 4.0" mit mehr Freiheit und Selbstbestimmung erfolgreich gelebt werden soll, müssen dafür die herkömmlichen Modelle der Fremdbestimmung durch Gesetze, Tarifparteien und Arbeitnehmerrepräsentanten verändert werden. Nur mit neuen Ansätzen kann der "Ruf nach Freiheit" in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden: Mehr Skalierbarkeit der gesetzlichen Reglungen, weg von "one fits all" zu maßgeschneiderten Lösungen. Der Subsidiarität mehr Chancen geben!

Reform des Arbeitsschutzgesetzes

Wir brauchen eine Öffnung des Arbeitszeitgesetzes (beispielsweise monatliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten statt täglicher). Schon heute sind leitende Angestellte, Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft, Priester (siehe § 18 ArbZG) ihres Glückes eigner Schmied. Mehr Eigenverantwortung geht also! Warum traut sich der Gesetzgeber nicht, mehr Subsidiarität einzuführen?

In jedem Unternehmen gibt es unterschiedliche Berufsgruppen, die unterschiedliche Vorstellungen von ihrer Arbeitsfreiheit haben – aber auch in unterschiedlichem Maße Schutz benötigen. Der Gesetzgeber sollte es den Einzelnen, den Betriebsparteien und den Tarifparteien überlassen, je Branche, je Berufsgruppe, je Arbeitsbereich festzustellen, wie selbstbestimmt jemand arbeiten kann und wieviel Schutz er benötigt. Idealerweise brauchen wir auch ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement, um fundierte Erkenntnisse statt "nur" politischen Willen in die Praxislösungen einzubringen. Wir sollten künftig für die Mitarbeiter die Freiheiten gewähren, die möglich sind, und nur noch die Restriktionen, die nötig sind. Das wäre ein Anfang für eine bessere Arbeitswelt.

Alexander R. Zumkeller ist Präsident des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU).

Schlagworte zum Thema:  Arbeitszeiterfassung, Arbeitsschutz