Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim zypriotischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Sozialversicherung gemeldet werden. Es werden Angaben

  • zum deutschen Unternehmen,
  • zur Kontaktperson in Zypern,
  • zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer) und
  • zur Art der Wirtschaftstätigkeit

gefordert.

Weiterhin muss eine Liste der entsandten Arbeitnehmer beigefügt werden. In dieser Liste müssen

  • die Namen,
  • der Beruf und
  • die Passnummern

der Arbeitnehmer aufgeführt werden.

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