Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim zypriotischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Sozialversicherung gemeldet werden. Es werden Angaben
- zum deutschen Unternehmen,
- zur Kontaktperson in Zypern,
- zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer) und
- zur Art der Wirtschaftstätigkeit
gefordert.
Weiterhin muss eine Liste der entsandten Arbeitnehmer beigefügt werden. In dieser Liste müssen
- die Namen,
- der Beruf und
- die Passnummern
der Arbeitnehmer aufgeführt werden.
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