Überblick

Das Zustimmungsverfahren bei personellen Einzelmaßnahmen beginnt mit der vollständigen Vorlage aller notwendigen Unterlagen durch den Arbeitgeber. Binnen einer Woche hat der Betriebsrat zu entscheiden. Will er die Zustimmung verweigern, so muss er dies gemäß der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe bezogen auf den jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar ausführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Verweigerung der Zustimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ist in § 99 Abs. 2 Nrn. 1–6 BetrVG geregelt.

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