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In einer kürzeren Fassung finden sich die Änderungen auch in dieser interaktiven Grafik.
Fachkräftesäule | |
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Möglichkeit für Fachkräfte, jede qualifizierte Beschäftigung auszuüben | Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte i.S.d. AufenthG, also Drittstaatsangehörige mit einer Berufsausbildung oder mit einer akademischen Ausbildung, soll erleichtert werden. Die Fachkräftesäule umfasst weiterhin die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen (und Gleichgestellte gem. § 18g Abs. 2 AufenthG n. F.) sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Ändern sollen sich im wesentlichen folgenden Punkte:
Entsprechend haben die Arbeitgeber mehr Flexibilität und können selbst einschätzen, ob die Fachkraft ausreichend für die Beschäftigung qualifiziert ist. Inkrafttreten: 18.11.2023 |
Ausweitung der Blauen Karte EU | Erleichterung der Voraussetzungen und Erweiterung des Personenkreises, die eine Blaue Karte EU erhalten können (§ 18g AufenthG n. F.), durch:
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Stärkung der Bildungsmigration |
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