Das Land fördert die Weiterbildung nach Maßgabe des Haushalts, insbesondere zur Aufrechterhaltung folgender Formen der Weiterbildungsinfrastruktur:

 

1.

Träger und Einrichtungen der Weiterbildung zur flächendeckenden Grundversorgung (Volkshochschulen),

 

2.

Berufsbildungsstätten und Bildungsstätten der allgemeinen, kulturellen und politischen Weiterbildung,

 

3.

eine Weiterbildungsdatenbank zur Transparenzverbesserung,

 

4.

Weiterbildungsinformation und Weiterbildungsberatung,

 

5.

Maßnahmen zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs nach einer familienbedingten Unterbrechung sowie

 

6.

Modellvorhaben und besondere Zielgruppen.

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