Alle Meldungen nach der DEÜV für Bezieher von Vorruhestandsgeld sind wie für beschäftigte Arbeitnehmer zu erstatten.
Änderung des Personengruppenschlüssels ist zu melden
Bis zum Tag vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs muss eine Abmeldung mit dem bisherigen Personengruppenschlüssel erfolgen. Eine Neuanmeldung mit dem Personengruppenschlüssel "108" zum Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs ist ebenfalls zu erstellen. Der Meldegrund für eine Abmeldung ist "32", der für die Anmeldung "12", sofern das Vorruhestandsgeld vom bisherigen Arbeitgeber gezahlt wird.
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