Überblick

Höher verdienende Arbeitnehmer und selbstständig Tätige können zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Zwischen beiden Systemen bestehen erhebliche Unterschiede. Die Entscheidung zur "richtigen" Krankenversicherung lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie ist immer individuell nach den jeweiligen Verhältnissen im Einzelfall zu treffen. Nach einem Wechsel in die PKV ist die Rückkehr in die GKV nur schwer oder gar nicht möglich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Kreis der versicherungspflichtigen Personen wird in § 5 SGB V beschrieben. § 5 Abs. 5 SGB V schließt hauptberuflich Selbstständige aus der Versicherungspflicht aus. Personen, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sind nach § 6 Abs. 1 SGB V krankenversicherungsfrei. Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres sind unter bestimmten Voraussetzungen krankenversicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ob eine Möglichkeit zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht, regelt § 8 SGB V. Die Möglichkeiten zur freiwilligen Krankenversicherung listet § 9 SGB V auf. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt Rechte und Pflichten für den Bereich der privaten Versicherung, die in den einzelnen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbieter konkretisiert sind.

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