Begriff

Fluggesellschaften gewähren Kundenrabatte in Form von Vielfliegerprämien oder Bonusmeilen (z. B. Miles & More).

Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen, die ein Arbeitnehmer aufgrund beruflicher Auswärtstätigkeit erhält und privat nutzt, sind Sachzuwendungen. Es handelt sich um Arbeitslohnzahlungen durch Dritte aus sog. Kundenbindungsprogrammen. Grundsätzlich entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Die Sachprämien können aber steuerfrei bleiben, wenn der Wert der Prämien 1.080 EUR jährlich nicht überschreitet.

Übersteigt der Wert der Vielfliegerprämien den Freibetrag, kann der Anbieter des Programms, z. B. die Deutsche Lufthansa, die Steuern hierauf mit einem Pauschalsteuersatz von 2,25 % übernehmen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Prämien aus Bonusmeilen im Rahmen von Vielfliegerprogrammen sind bis zu 1.080 EUR jährlich gem. § 3 Nr. 38 EStG steuerfrei. Die Pauschalierung des darüberhinausgehenden Betrags durch die Airline ist in § 37a EStG geregelt.

Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit basiert auf der Lohnsteuerfreiheit gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV. Die Beitragsfreiheit für pauschal versteuerte Flugmeilen ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SvEV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Vielfliegerprämie bis 1.080 EUR jährlich frei frei
Vielfliegerprämie über 1.080 EUR bei Pauschalierung des steuerpflichtigen Teils durch den Anbieter pauschal frei

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