Die Datenstelle der Rentenversicherung stellt für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis aus, der nur folgende personenbezogene Daten enthalten darf:

  1. die Versicherungsnummer,
  2. die Vornamen, den Familiennamen und den Geburtsnamen und
  3. das Ausstellungsdatum.

Ein neuer Versicherungsnummernachweis wird durch die Datenstelle der Rentenversicherung ausgestellt

  • auf Antrag bei der zuständigen Einzugsstelle oder
  • beim Rentenversicherungsträger, wenn der Versicherungsnummernachweis oder der Versicherungsnummernachweis zerstört worden, abhandengekommen oder in anderer Form unbrauchbar geworden ist oder
  • von Amts wegen, wenn sich die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person ändern.

In diesen Fällen werden die bisher ausgestellten Versicherungsnummernachweise widerrufen. Die Versicherungsnummer findet auch Anwendung für die Sozialhilfe und die Grundsicherung für Arbeitsuchende.[1]

[1] § 147 Abs. 4 bis 6 SGB IV.

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