Das Geburtsdatum ist bei der Vergabe der Versicherungsnummer amtlichen Unterlagen – wie z. B. dem Personalausweis oder Reisepass – zu entnehmen. Bei Versicherten ohne bestimmbares Geburtsdatum werden der Geburtstag oder Geburtsmonat fiktiv festgestellt. Ist nur das Geburtsjahr bekannt oder festzustellen, wird regelmäßig vom 1.7. als Geburtstag ausgegangen. Sind die Seriennummern für einen Geburtstag verbraucht, so wird der Geburtstag um die Zahl 32 und bei weiterem Bedarf um 64 erhöht. Da bei ausländischen Versicherten in den amtlichen Unterlagen häufig der erste Tag eines Monats als Geburtstag ausgewiesen ist, ist es bei nicht ausreichenden Seriennummern zulässig, den ersten Tag eines Monats auch um die Zahl 96 zu erhöhen. Es sind danach für einen Versicherten mit Geburtsdatum 1.7.1964 in der Versicherungsnummer folgende "Geburtstage" möglich:

01 07 64

33 07 64

65 07 64

97 07 64

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