Die relevanten Begriffe werden in § 2 EMFV bestimmt.

Elektromagnetische Felder sind statische elektrische, statische magnetische sowie zeitveränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder mit Frequenzen bis 300 Gigahertz.[1]

Weiter werden in § 2 EMFV erläutert:

  • direkte Wirkungen (Abs. 3),
  • indirekte Wirkungen (Abs. 4),
  • Expositionsgrenzwerte (Abs. 5),
  • Auslöseschwellen (Abs. 6),
  • besonders schutzbedürftige Beschäftigte (Abs. 7),
  • Fachkundigkeit (Abs. 8),
  • Stand der Technik (Abs. 9),
  • Beschäftigte (Abs. 10).

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