Aktuell können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Leistungen zur Abmilderung der Inflation bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren – Sachbezüge und Zuschüsse sind möglich. Die Begünstigung gilt bis zum 31.12.2024 und schließt eine Entgeltumwandlung aus.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen