Die Entsendung eines Selbstständigen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit liegt vor, wenn der Selbstständige nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die jeweiligen Tätigkeiten im Vereinigten Königreich ähneln der des anderen Mitgliedstaates,
  • die Entsendung ist auf bis zu 24 Kalendermonate befristet.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, gelten für den Selbstständigen weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates.

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