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1. Jeder Mitarbeiter hat seine Urlaubswünsche für das laufende Jahr bis Ende Februar in die Urlaubsliste einzutragen. Der Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu nehmen. Auch bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen müssen mindestens 2 Wochen zusammenhängend genommen werden. |
2. Sofern der Arbeitgeber den Urlaubswünschen nicht innerhalb einer Frist von einem Monat widerspricht, gilt der Urlaub in dem angegebenen Zeitraum als erteilt. Dies gilt nicht, wenn dringende, unvorhergesehene betriebliche Belange der Erteilung entgegenstehen. |
3. Die Urlaubswünsche der einzelnen Arbeitnehmer sind zu berücksichtigen, es sei denn, ihrer Berücksichtigung stehen dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegen.
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4. Der festgelegte Urlaubszeitpunkt kann nur bei dringenden betrieblichen oder dringenden persönlichen Gründen verlegt werden. Die Notwendigkeit ist rechtzeitig vor dem Zeitpunkt mittels besonderem Urlaubsantrag schriftlich geltend zu machen. |
Schulferien |
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Ostern:__________________________________________________________________ |
Pfingsten:_________________________________________________________________ |
Sommer:_________________________________________________________________ |
Herbst:___________________________________________________________________ |
Winter:___________________________________________________________________ |
Urlaubsplan | |||||||||||
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Name | Resturlaub Vorjahr | Urlaubsanspruch | Sonderurlaub | Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Tage | Rest |
Urlaubsplan | |||||||||||
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Name | Resturlaub Vorjahr | Urlaubsanspruch | Sonderurlaub | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | Tage | Rest |
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