Überblick

Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs vor, hat der Arbeitnehmer dem Grunde nach Anspruch auf den gesetzlichen Mindestanspruch. In der Praxis ergibt sich die konkrete Höhe des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers regelmäßig aus 2 grundlegenden Faktoren:

  • Zum einen gewährt das BUrlG einen gesetzlichen Mindestanspruch.
  • Zum anderen wird dieser Mindestanspruch oft durch gesetzliche, tarifliche oder auch einzelvertragliche Zusatzansprüche ergänzt.

Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen ergänzt durch weitergehende Urlaubsansprüche aus Tarifverträgen, häufig auch aus Arbeitsverträgen. Die Dauer des Urlaubs soll hier im Wesentlichen anhand des gesetzlichen Urlaubs nach dem BUrlG beschrieben werden. Allerdings wendet die Rechtsprechung regelmäßig deren Regeln auch auf tariflichen und vertraglichen Urlaub an, soweit nichts Besonderes im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften finden sich im BUrlG. Auch in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können Regelungen zum Thema Urlaub enthalten sein.

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