Unbezahlter Urlaub hält dagegen die Versicherungspflicht längstens bis zur Dauer von einem Monat aufrecht[1], sofern das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht. Mangels Entgeltzahlung fallen für diese Zeit auch keine Beiträge an. Dauert der unbezahlte Urlaub länger, besteht in der Krankenversicherung für bisher Versicherungspflichtige noch ein nachgehender Leistungsanspruch für einen weiteren Monat, solange in dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.[2] Wird auch der nachgehende Leistungsanspruch ausgeschöpft, ohne dass sich ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall anschließt, kommt es zur obligatorischen Anschlussversicherung.[3] Ein ggf. bestehender Anspruch auf Familienversicherung hat jedoch Vorrang. Der Arbeitgeber muss zum Ende der Monatsfrist eine Abmeldung vornehmen. Bei einem späteren Wiederbeginn ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge