Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem

  • Gesellschaftliche Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.), wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen
  • Arbeitnehmer, die an Vorträgen/ Seminaren teilnehmen
  • Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an diesen Messen teilnehmen
  • Personen- und Güterbeförderungen

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