Liebe Führungskräfte,

der Krieg in der Ukraine erschüttert uns alle sehr und wir unterstützen, wo Hilfe benötigt wird. Wir sehen die Zuwanderung ukrainischer Geflüchteter jedoch auch als Möglichkeit, fachlich gute und motivierte Mitarbeiter zu akquirieren.

Die Regelungen zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Arbeit ukrainischer Geflüchteter wurden stark vereinfacht. Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die geltenden Regelungen geben.

Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland

  • Ukrainische Geflüchtete benötigten für Einreisen bis zum 4.3.2024 für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Einreise in das Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel, also zur Einreise kein Visum und zum Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Achtung: Eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ist in diesem Zeitraum ohne gesonderten Aufenthaltstitel nicht erlaubt.

Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland

Für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt sowie eine Beschäftigung ist die Beantragung eines gesonderten Aufenthaltstitels erforderlich. Grundsätzlich können verschiedene Titel einschlägig sein. Für die Mehrheit der Geflüchteten aus der Ukraine kommt aber eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Betracht.

  • Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (u. a. Person mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die vor dem 24.2.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatte und deren Familienangehörige), hat sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten auch Personen, die kurz vor dem 24.2.2022 die Ukraine verlassen haben (z. B. für eine Urlaubsreise oder aus arbeitsbedingten Gründen), sich im Gebiet der EU befunden haben und die infolge des Krieges nicht zurückkehren können.
  • Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Antragsteller erhalten nach Antragstellung zunächst eine Fiktionsbescheinigung und einige Zeit später die längerfristige Aufenthaltserlaubnis.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für 1 Jahr gültig, kann jedoch auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Aufenthaltserlaubnisse, die am 1.2.2024 gültig sind, gelten automatisch bis zum 4.3.2025 fort.[1]
  • Bereits die Fiktionsbescheinigung und auch die längerfristige Aufenthaltserlaubnis berechtigen zu einer abhängigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit in Deutschland. Auf der Fiktionsbescheinigung bzw. dem Aufenthaltstitel sollte ein Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt" bzw. "Erwerbstätigkeit gestattet" zu finden sein.[2]

Da ohne Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels mit Arbeitserlaubnis ein Beschäftigungsverbot besteht, muss das Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis vor Arbeitsbeginn, am besten bei Abschluss des Arbeitsvertrags kontrolliert werden. Außerdem werden wir eine Kopie des Aufenthaltstitels in der Personalakte hinterlegen.

Änderung eines Aufenthaltstitels

Geflüchtete können einen Aufenthaltstitel auch noch wechseln. Wenn sie also zunächst eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz haben, können sie später noch immer einen anderen Aufenthaltstitel, z. B. eine Blaue Karte EU[3] beantragen, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Vertragsgestaltung

Für ukrainische Geflüchtete gelten die gleichen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen wie für alle anderen Mitarbeiter. Es können auch die gleichen Arbeitsverträge genutzt werden. Wir werden den Vertrag jedoch unter die Bedingung einer wirksamen Arbeitserlaubnis stellen. Außerdem erlegen wir dem Arbeitnehmer vertraglich die Pflicht auf, jede Änderung mit Blick auf seinen Aufenthaltsstatus unverzüglich mitzuteilen.

Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Die Kommission hat eine Empfehlung zur Anerkennung der Hochschul- und Berufsabschlüsse von Menschen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen, veröffentlicht. Sie gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien und praktische Ratschläge für ein rasches, faires und flexibles Anerkennungsverfahren an die Hand. Wir denken folglich, dass wir ukrainische Geflüchtete auf Arbeitsplätzen einsetzen können, die deren Qualifikationsniveau entsprechen.

Sonstiges

Zu beachten ist außerdem, dass Geflüchteten aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG die kostenlose Teilnahme an Integrationsmaßnahmen zusteht, so z. B. an Berufssprachkursen. Da die meisten Geflüchteten nicht über eine deutsche Sozialversicherungsnummer sowie Steuer-ID verfügen, müssen diese zunächst beantragt werden. Außerdem hat der Beschäftigte eine Krankenkasse zu wählen.

Wie Sie sehen, kommen weder auf uns, noch auf unsere potentiellen Bewerber lange Asylverfahren oder anderweitige bürokratische Hürden zu. Wir bitten Sie daher bei vakanten Stellen explizit zu prüfen, ob eine Besetzung mit ukrainischen Geflüchteten in Betracht kommt. Sofern sich eine Ihrer Stellen auch für ukrainische Geflüchtete eignet, geben Sie uns gerne Bescheid. Wir werden...

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