Ukrainischen Kriegsflüchtlingen wird ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung eingeräumt, wenn die Personen die

  • aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen,
  • nicht hilfebedürftig sind,
  • innerhalb von 6 Monaten einen Antrag stellen.

Die freiwillige Versicherung[1] beginnt in der Regel mit dem Tag des Beitritts zur Krankenkasse, sofern alle aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen erfüllt sind.

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