Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird rückwirkend vom glaubhaft gemachten Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland, frühestens vom 4.3.2022 an, bis zum 4.3.2024 erteilt. Ab diesem Zeitpunkt sind die Personen in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt.

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