TV vermögenswirksame Leistungen, Handwerksbetriebe d. Graveure usw., alte Bundesländer, 12.08.1988 (AVE-Anfang: 23.03.1989)
Nummer: 06301.006
Klassifizierung: TV über vermögenswirksame Leistungen
Fachbereich: Handwerksbetriebe d. Graveure, Galvaniseure u. Metallschleifer, Gürtler u. Metalldrücker, Ziseleure u. verwandter Berufe
Tarifgebiet: alte Bundesländer außer Hamburg
Geltungsbereich: Arbeitnehmer u. Auszubildende
Datum: 12. August 1988
AVE
AVE Anfang 23. März 1989
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 131 vom 18. Juli 1989
Bemerkung
- Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
- Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für Handwerksbetriebe der Graveure, Galvaniseure und Metallschleifer, Gürtler und Metalldrücker, Ziseleure und verwandter Berufe
vom 6. Juli 1989
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich
c) | der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden vom 12. August 1988 |
für die Handwerksbetriebe der Graveure, Galvaniseure und Metallschleifer, Gürtler und Metalldrücker, Ziseleure und verwandter Berufe in der Bundesrepublik Deutschland - außer Hamburg - einschließlich Berlin (West),
mit Wirkung vom 23. März 1989 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge ergeht mit folgenden Maßgaben:
3 | Von der Allgemeinverbindlicherklärung nicht erfaßt werden
|
Unterzeichnet:
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
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