TV vermögenswirksame Leistungen, Handwerksbetriebe d. Graveure usw., alte Bundesländer, 12.08.1988 (AVE-Anfang: 23.03.1989)

Nummer: 06301.006

Klassifizierung: TV über vermögenswirksame Leistungen

Fachbereich: Handwerksbetriebe d. Graveure, Galvaniseure u. Metallschleifer, Gürtler u. Metalldrücker, Ziseleure u. verwandter Berufe

Tarifgebiet: alte Bundesländer außer Hamburg

Geltungsbereich: Arbeitnehmer u. Auszubildende

Datum: 12. August 1988

AVE
AVE Anfang 23. März 1989

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 131 vom 18. Juli 1989

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für Handwerksbetriebe der Graveure, Galvaniseure und Metallschleifer, Gürtler und Metalldrücker, Ziseleure und verwandter Berufe

vom 6. Juli 1989

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich

c) der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden vom 12. August 1988

für die Handwerksbetriebe der Graveure, Galvaniseure und Metallschleifer, Gürtler und Metalldrücker, Ziseleure und verwandter Berufe in der Bundesrepublik Deutschland - außer Hamburg - einschließlich Berlin (West),

mit Wirkung vom 23. März 1989 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge ergeht mit folgenden Maßgaben:

3

Von der Allgemeinverbindlicherklärung nicht erfaßt werden

  1. Handwerksbetriebe der Graveure, Galvaniseure und Metallschleifer, Gürtler und Metalldrücker, Ziseleure im Saarland,
  2. Handwerksbetriebe der Gürtler, Galvaniseure und Metallschleifer, Metallwarenerzeuger im Regierungsbezirk Schwaben des Landes Bayern sowie
  3. Handwerksbetriebe der Gürtler und Metalldrücker in Berlin (West).

Unterzeichnet:

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

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