Transfergesellschaften sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Sie ermöglichen den von Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine befristete (Weiter-)Beschäftigung, um diese Zeit aktiv für eine Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt nutzen zu können. Zu dieser zählen ggf. auch eine Qualifizierung oder andere Eingliederungsmaßnahmen. Für die Transfergesellschaft wird deshalb häufig auch die Bezeichnung "Beschäftigungs- und/oder Qualifizierungsgesellschaft" verwendet. Der Einsatz von Transfergesellschaften stellt ein arbeitsrechtlich sinnvolles Hilfsmittel bei der Durchführung von Personalanpassungsmaßnahmen dar. Der Übertritt in eine Transfergesellschaft erfolgt in der Regel dadurch, dass die Arbeitnehmer aufgrund eines 3-seitigen Vertrags mit dem bisherigen Arbeitgeber und der Transfergesellschaft aus ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis ausscheiden und ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft eingehen. Dieser Vertrag regelt die arbeitsrechtlichen Beziehungen bzw. die neuen Beschäftigungsbedingungen zwischen

  • dem vormaligen Betrieb,
  • der Transfergesellschaft und
  • dem Arbeitnehmer.

Durch einen Wechsel der Beschäftigten in die Transfergesellschaft vermeidet der Arbeitgeber die Schwierigkeiten, die bei einer alternativen Kündigung bzw. dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags auftreten können.

Förderstruktur der Transferleistungen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge