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Aufgabe des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) (§ 30 MuSchG) ist es, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Unter anderem gehört es zu den Aufgaben des Ausschusses, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Zur Unterstützung in der Praxis wurde der AfMu beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet.

Der AfMu arbeitet eng mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) zusammen. Die baua ihrerseits berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Die baua bündelt ferner die arbeitsmedizinische Kompetenz und verfasst Regelungen, die als Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse etwa bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen sind.

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